Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bzw. Selbstzahlerleistungen:

Seit einigen Jahren geistert ein - teilweise sehr kontrovers diskutierter - Begriff durch Arztpraxen und die Presse, die sogenannte IGeLeistung.

Was für eine Leistung ist eine IGeL ?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist darauf ausgerichtet nur das zu finanzieren, was im Sinne des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) “Wirtschaftlich, Ausreichend, Notwendig und Zweckmäßig ” - auch kurz “WANZ” abgekürzt - ist. Gleichzeitig nehmen jedoch die technischen und therapeutischen Möglichkeiten in der Medizin ständig zu. Vieles davon findet nur schwer, zu langsam oder gar nicht Eingang in den offiziellen Leistungskatalog und ist daher - evtl. zunächst - nicht “auf Chipkarte” erhältlich, d.h. im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung wird es nicht von den Kassen vergütet. Das heißt auch wissenschaftlich anerkannte Verfahren und Therapien sind nicht unbedingt Teil des Leistungskatalogs und in den entsprechenden Genehmigungsgremien (z.B. Gemeinsamer Bundesausschuss = GBA) gibt es intensive Kämpfe um die Zulassung. Die Kassen fordern ausführliche Studien, ehe sie zustimmen, die teilweise so gar nicht möglich sind, um sich weiteren Ausgaben zu verweigern.

Es besteht aber die Möglichkeit für den gesetzlich versicherten Patienten zusätzliche diagnostische und therapeutische Leistungen auf eigene Kosten zu beanspruchen, die sogenannten Selbstzahlerleistungen oder auch “ Individuellen-Gesundheits-Leistungen- kurz: IGeL. In der Zahnheilkunde wird dies “ausservertragliche Leistung” genannt und kommt z.B. im Rahmen der Prothesenversorgung vor. Die Behauptung mancher Kassenvertreter und Politiker, daß seien doch alles Dinge, die man nicht braucht, denn alles was notwendig ist würde schließlich von den Krankenkassen bezahlt, kann man so verallgemeinernd nicht stehen lassen. (Zitat des Sprechers des Krankenkassen-Spitzenverbands, Florian Lanz. "Was medizinisch notwendig ist, das zahlen die gesetzlichen Krankenkassen." s.Stellungnahme des Facharztverbandes) Das ist jedocht reines Wunschdenken, denn ein allumfassendes Leistungsversprechen, ist bei begrenzten Mitteln der Solidargemeinschaft nicht erfüllbar. Weiterhin dauert es häufig Jahre bis medizinisch anerkannte Methoden die entsprechenden Ausschüsse passieren und in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen werden. Hierbei spielen auch allzu häufig mehr wirtschaftliche und politische als medizinische Argumente ein Rolle. Der pauschalen Verurteilung von Ärzten und deren IGe-Leistungen als “Abzocke” muß also, als polemisch und politisch motiviert, entgegengetreten werden. Denn gleichzeitig bieten die Krankenkassen neben den regulären Leistungen auch “Freiwillige Leistungen ” oder “Zusatzleistungen” oder aber auch “Satzungsleistungen”, wie sie sie nennen, an. Diese umfassten 1,5 Milliarden Euro in 2016 !! Ein teures Marketing um sich von anderen Kassen abzuheben. Hier handelt es sich je nach Krankenkasse um verschiedene Vorsorgeangebote, Reiseimpfungen, Naturheilkunde wie Homöopathie und Akkupunktur Irisdiagnostik etc. Interessanterweise sind dort auch “IGe-Leistungen dabei, die ansonsten, unter anderem in dem von den Kassen geführten “IGeLmonitor” im Internet, verunglimpft bzw. als wirkungslos bezeichnet werden. Hier musste sogar der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (die den Monitor betreiben) Dr. Pick, zugeben: “Wir sind nicht glücklich, wenn von uns negativ bewertete IGeL von Krankenkassen bezahlt werden”. Bei diesen Leistungen ist es auch auf einmal egal, dass es teilweise keine wissenschaftlichen Beweise für ihre Wirksamkeit gibt.

Die IGe-Leistungen kann man mit gewissen fliessenden Übergängen unterscheiden in:

  • Medizinisch erforderliche Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden

  • Ärztlich empfehlenswerte Leistungen ausserhalb des GKV-Systems

  • Vom Patienten gewünschte, ärztlich vertretbare Leistungen.

  • Humbug und Scharlatanerie (Diese Einzelfälle sind leider die häufige Pauschalverurteilung der IGeL-Angebote schuld)

Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, die übrigens vom 12.11.1982 stammt und seitdem - abgesehen von geringen Veränderungen 1996 - nicht mehr reformiert wurde und daher viele Leistungen gar nicht abbildet !!! und dadurch weder die Dynamik des Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung berücksichtigt), also wie bei Privatpatienten abgerechnet. Hier steht eine konkrete Summe hinter jeder Leistung, während im Bereich der Gebührenordnung der gesetzlichen Kassen (EBM) nur Pauschalen für die Betreuung gezahlt werden, die nach oben limitiert sind und daher in der Regel nicht kostendeckend sind. Insofern besteht schon jetzt eine Querfinanzierung des Gesundheitswesens durch Privatpatienten. Wichtig ist eine ausführliche Beratung durch den Arzt Ihres Vertrauens über Sinn und Kosten dieser Maßnahmen. In Verruf geraten sind diese Leistungen leider auch dadurch, daß manche Kollegen in finanziell kritischeren Zeiten diesbezüglich ein Gewinnstreben an den Tag legen, daß im Vertrauensverhältnis Arzt-Patient nichts zu suchen hat. Auch ist natürlich nicht alles zwingend notwendig und manches eben nur ein Angebot, weil es gewünscht wird. Man darf jedoch auf keinen Fall Verunglimpfungen von wirklich sinnvollen Leistungen akzeptieren, wenn diese unter der Oberrubrik Igel-Leistung mit medizinisch fragwürdigen Angeboten in einen Topf geworfen werden. Unsere Berufsordnung sieht vor, daß hier sehr seriös und mit umfangreicher Aufklärung vorgegangen wird. Dies wird auch vom Gros der Ärzte eingehalten und muß so bleiben. Wie formulierte es der Präsident der Bundesärztekammer: “Die Trennlinie zwischen dem Freiberufler Arzt, der dem Wohl seiner Patienten verpflichtet ist, und einem kommerziellen Anbieter, der primär eine Maximierung seines Gewinns anstrebt, muss immer ganz deutlich bleiben”. Im Gegensatz zur Stagnation im Gebührenordnungsbereich, ist der durchschnittliche Preis einer Arzneimittelpackung in den letzten 10 Jahren um das 57-fache angestiegen (Stand 2022). Womit wir schon einen "Übeltäter" benannt haben, der die Medizin immer teurer macht. Letzendlich sind die sinnvollen Individuellen Gesundheitsleisstungen ein freiwilliger Beitrag des Einzelnen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit.

Beispiele aus der Augenheilkunde:

Bescheinigungen, Führerscheingutachten, Glaukomvorsorge, Spezialdiagnostik wie z.B. die optische Biometrie, das OCT, GDx, HRT und Optomap, Operationen wie LASIK und kosmetische Lidstraffungen, neuere Behandlungsverfahren wie z.B. die Netzhautbestrahlung bei der Makulopathie etc.

Erstattungen bei Privatpatienten:

Auch beim Privatpatienten wird nicht einfach alles bezahlt, was so möglich ist ! Zum Beispiel gilt der für gesetzlich Versicherte geltende Grundsatz des Vorrangs einer ambulanten vor einer stationären Behandlung (typisch ist hier die Cataractoperation) auch bei einer privaten Krankenversicherung, obwohl das bei Privatpatienten nicht gesetzlich verankert ist. Die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung generell und einer stationären Behandlung im Speziellen, muß schon gegeben sein. Nur der definierte Katalog der möglichen Behandlungen ist beim Privatpatienten größer.

(Stand 27.04.2023)