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Während die obigen Verfahren im Prinzip in jeder Augenarztpraxis durchgeführt werden können, erfolgen die im weiteren aufgeführten Verfahren nur in größeren oder spezialisierten Praxen oder Kliniken:
- Die Blutgefäßdarstellung der Netzhaut mit Kontrastmittel (Die sogenannte Fluoreszenzangiogra- phie zur Überprüfung auf Schäden der Netzhaut z.B. durch Diabetes, Makulopathie etc.)
- Die Ultraschalluntersuchung des Auges und der Augenhöhle (Abklärung auf Tumore, Netzhaut- ablösungen etc.) und die Ultraschallvermessung des Auges (Biometrie)
- Photodokumentation von Befunden. Mit einer Kamera werden Befunde an der Spaltlampe und bei der Netzhautspiegelung festgehalten.
Noch heikler wird es mit den folgenden Untersuchungsverfahren. Hier handelt es sich größtenteils um neueste Technologie, die in vielen Fällen unverzichtbar ist aber in den meisten Situationen nicht
Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen ist. Entgegen den Beteuerungen unserer Politiker, gibt es leider eine Zweiklassengesellschaft in der Diagnostik und Therapie. Grund ist schlichtweg das Problem
der Finanzierbarkeit. Auch Einzelpraxen tun sich schwer diese Geräte vorzuhalten. Sie werden dann teilweise gemeinsam finanziert und in sogenannten Augendiagnostikzentren
vorgehalten, um dem Patienten trotz- dem diese moderne Diagnostik anzubieten.
- Überblick über Neuere Untersuchungsverfahren wie das HRT, das GDx, das OCT, die Hornhaut- dickenmessung und die Hornhauttopographie.
- Die Laserpolarimetrie (GDx) zur Erkennung von Nervenfaserschäden im Auge bei Grünem Star.
- Das HRT (vor allem zur Vermessung des Sehnervenkopfes bei Grünem Star)
- Das OCT vor allem zur Darstellung der Netzhautschichten und ihrer Veränderungen bei Erkrankungen bzw. zur Erfolgsbeurteilung im Rahmen von therapeutischen Maßnahmen
(Stand 16.04.2011)
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